Die Lagerung Ihrer Produkte in einem Zolllager Typ C?
Oldenburger|Fritom verfügt über ein Zolllager Typ C, in dem Sie Ihre Waren für unbegrenzte Zeit lagern können, ohne dass Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer anfallen. Viele unserer Kunden entscheiden sich für ein Zolllager in den Niederlanden, wenn Waren an Ziele außerhalb der Europäischen Union geliefert werden sollen. Auch hierfür bieten wir Ihnen ausreichenden Lagerraum.
In einem Zolllager können Sie Waren lagern, die nicht aus der Europäischen Union (EU) stammen. Bei einer solchen Lagerung brauchen Sie keine Einfuhrsteuer bzw. andere Steuern zu zahlen. Darüber hinaus nutzen Sie hierbei den Vorteil, dass die entsprechenden Waren keinen handelspolitischen Maßnahmen unterliegen wie beispielsweise Antidumpingzöllen.
Kurz gesagt: Diese Art der Lagerung bietet wirtschaftliche Vorteile, indem Gebühren (noch) nicht bezahlt werden müssen. Auch werden diese Zolllager als Zwischenlager genutzt, wenn noch nicht feststeht, was mit den Waren geschehen soll. Alle Zolllager, also auch das von Oldenburger|Fritom, sind hierzu vom Zoll benannt und genehmigt.
In den Niederlanden wird zwischen zwei Arten von Zolllagern unterschieden: öffentlichen und privaten. Öffentliche Lager können von jedem genutzt werden. Private Zolllager können hingegen nur von Personen genutzt werden, die über die entsprechende Genehmigung verfügen. Oldenburger|Fritom hat eine solche Genehmigung und ist damit für die Lagerung verantwortlich, wobei wir die so genannten üblichen Tätigkeiten im Bereich von Value Added Logistics ausführen dürfen:
Diese Tätigkeiten zielen darauf ab, Ihre Waren in gutem Zustand zu halten, Verbesserungen zu erzielen und/oder den Vertrieb vorzubereiten. Unsere Tätigkeiten werden in die Genehmigung aufgenommen, die uns der Zoll erteilt.
Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer müssen erst bezahlt werden, wenn Ihre Waren unser Zolllager verlassen. An diesem Zeitpunkt werden Sie in der EU in den freien Warenverkehr gebracht. Sollte der Zielort ebenfalls außerhalb der EU liegen, beispielsweise in der Schweiz, dann transportiert Oldenburger|Fritom Ihre Waren unter einem T1-Dokument.
Auch in diesem Fall zahlen Sie nur die Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer in der Schweiz bzw. im Bestimmungsland. Sie müssen jedoch berücksichtigen, dass der Zoll von Ihnen eine Garantie verlangt, dass Sie die fälligen Einfuhrzölle und die Mehrwertsteuer tatsächlich bezahlen. Darum kann es sein, dass eine Bankbürgschaft oder ein Monatskredit verlangt wird.
Die Lagerung Ihrer Produkte in einem Zolllager Typ C?
Marienus van der Laan
Commercial Manager